07.01.2025
Hilfe für Betroffene des Anschlags auf dem Weihnachtsmarkt von Magdeburg
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- 2024.12.28.pm.weißer.ring - (07.01.2025 / 64 KB)
- traumaambulanzen - (07.01.2025 / 191 KB)
Bei dem unfassbaren Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg ...
... wurden 6 Menschen getötet (Stand 06.01.2025) und viele Menschen wurden schwerst-, schwer- und leichtverletzt.
Heute kommen einige Hinweise für Betroffene des Anschlages.
Sind bei Ihnen aus der akuten Belastungsreaktion, eine akute Belastungsstörungen geworden, so wenden Sie sich bitte unbedingt an unsere Traumaambulanzen im Land (siehe Anhang). Die anfallenden Kosten dort werden vom Landesverwaltungsamt übernommen!
Für Betroffenen (Hinterbliebene, Verletzte und deren Angehörige, Personen, die die Tat miterlebt haben) ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 – 0009546 eine Hotline rund um die Uhr mit psychosozialer Beratung geschaltet. (Hotline des Bundesopferbeauftragte mit sehr erfahrenen Psycholgen)
Der Bundesopferbeauftragte hat die Betreuung der Betroffenen der Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg übernommen. Dort laufen alle Fäden zusammen.
Von daher ist es für Betroffenen vom Weihnachtsmarkt wichtig, dass sie amtlich erfaßt werden.
Jede/r Betroffene wird von ihm angeschrieben, bekommt ein Beratungsgespräch und entsprechende Anträge für Entschädigungsleistungen.
Diejenigen, die in Krankenhäusern waren, sind bereits erfaßt, ebenso schon viele Augenzeugen durch die polizeilichen Ermittlungen.
Aber evt. ist der eine oder andere dort noch nicht registriert - der einfachste Weg ist es, sich beim Opfertelefon der Polizei zu melden.
Opfertelefon der Polizei: 0175– 9394098. Das Telefon ist 24/7 geschaltet.
Dort gibt es ca. 30 Kollegen, die ebenfalls auf die Betroffenen zugehen werden.
Hier werden die Namenslisten geführt, die dem Bundesopferbeauftragten für seine Arbeit mit den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.
Die andere Möglichkeit ist es, sich unter der Hotline 0800 – 0009546 zu melden und dort registrieren zu lassen.
Für die langfristigen Begleitungen, insbesondere bei all den notwendigen Anträgen, stehen Fallmananger des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung,
die dann die Anträge zwischen den unterschiedlichen Institutionen koordinieren und die Betroffenen unterstützen, damit sie nicht mit ihren Anträgen bei den verschiedenen Bedarfträgern "unter die Räder" kommen.
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